Über die reduzierten Netzentgelte haben wir in der Vergangenheit schon häufiger berichtet. Der Deutsche Golfverband (DGV) kritisiert erneut, das Golfanlagen in den letzten beiden Wochen erneut zu Unrecht in die hitzige Diskussion verwickelt und in den Medien an den Pranger gestellt worden.
Der Verband bezieht sich auf einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Juli. Dort heißt es irreführenderweise „Golfplätze verteuern Strompreise“ und auch Spiegel Online sowie die Bild verbreiteten, dass Golfplätze vom Netzentgelt befreit seien. Auch andere Medien haben diese Falschinformation aufgegriffen. Zuletzt meldeten dies regionale Radiosender am 15. Juli.
Die Fakten: Der Gesetzgeber hat in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ausnahmeregelungen bezüglich der Netzentgelte geschaffen. Darin gibt es zum einen die Befreiung vom Netzentgelt. Dies ist möglich für Verbraucher ab 10 Millionen Kilowattstunden und 7.000 Benutzungsdauerstunden. Diese Befreiung trifft nicht auf Golfanlagen zu, da sie aufgrund ihres geringen Stromverbrauchs die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Dies betätigte auch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, da Golfanlagen nicht zum produzierenden Gewerbe gehören.
Zum anderen regelt die StromNEV eine Netzentgeltreduzierung. Einen Antrag darauf stellen können Verbraucher, die ihre Höchstlast in einem Zeitraum haben, durch den sie das regionale Netz während des sogenannten „Höchstlastfensters“ entlasten und so eine Netzentgeltreduzierung erhalten („atypische Nutzung“). Diese Regelung ist aus dem Grund geschaffen worden, um die regionalen Netze zu stabilisieren. Dafür bekommen Verbraucher nach Genehmigung eine geringe Reduktion ihrer Energiekosten (kleiner als 10 Prozent). Derzeit zahlen fünf von über 700 Golfanlagen in Deutschland ein entsprechendes „individuelles Netzentgelt“.
Um einen Vergleich zu ermöglichen: viele Anträge auf eine Befreiung von Netzentgelten liegen im Millionen-Euro-Bereich, während ein Antrag auf Reduzierung des Netzentgeltes im Schnitt bei den meisten Verbrauchern zwischen 1.500 und 4.000 Euro beträgt. Somit steht das Thema der atypischen Netznutzung in keinem Verhältnis zur Netzentgeltbefreiung. I
„Wir wehren uns gegen die immer wiederkehrenden falschen Darstellungen dieser Sachverhalte“, betonte Klaus Dallmeyer, kaufmännischer Vorstand des Deutschen Golf Verbande.