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Home » Aktuelles

Was bedeutet der harte Lockdown für den Golfsport?

  • Gregor Landwehr
  • 17. Januar 2023
  • 5 minute read
golfball bw scaled -
Golfball. Foto: Steve Johnson/ Unsplash

In Bayern sind die Golfplätze seit dem 1. Dezember wieder geschlossen. Doch was bedeutet jetzt der harte Lockdown bis in den März für die Golfplätze? Aktuell ist Golfen neben Bayern in NRW, Sachsen und Schleswig-Holstein untersagt, in den anderen Ländern unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In Schleswig-Holstein sollen die Plätze ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. In der Schweiz ist Golfen seit dem Januar nicht mehr möglich. Mehr dazu hier. In NRW ist ab dem 22.02.2021 der Spielbetrieb auf den Golfanlagen und der Einzelunterricht nach den Maßgaben der neuen Corona-Verordnung wieder möglich. Damit sind Bayern und Sachsen momentan die einzigen Bundesländer, in denen es noch kein Datum für die Öffnung der Golfanlagen gibt.

Inhalt
  1. Die Bundesländer in der Übersicht
    1. Bayern
    2. Baden-Württemberg
    3. Berlin
    4. Brandenburg
    5. Bremen
    6. Hamburg
    7. Hessen
    8. Mecklenburg-Vorpommern
    9. Niedersachsen
    10. NRW
    11. Rheinland-Pfalz
    12. Saarland
    13. Sachsen
    14. Sachsen-Anhalt
    15. Schleswig-Holstein
    16. Thüringen
  2. Mehr zum Thema Golf und Corona

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel nach ihrem Gespräch mit den Ministerpräsidenten am Sonntag sagte, habe der Teil-Lockdown „nicht gereicht“. Ab dem kommenden Mittwoch gilt daher ein „harter Lockdown“. Schulen und Läden müssen schließen, es gibt in den Bundesländern Ausgangssperren für die Abendstunden.

Ist Golfen weiter erlaubt? Ganz klar ist das bislang nicht. Sobald wir hier mehr recherchieren konnten, werden wir dies hier veröffentlichen

live ticker - Wir werden diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, um über die aktuelle Entwicklung zum Thema Golfen im Lockdown in Deutschland zu informieren.  Alle Artikel zum Thema Golf & Corona finden Sie hier. Der bisherige Stand in den Bundesländern ist hier zu finden.

Die Bundesländer in der Übersicht

Bayern

Bereits seit dem 3. Dezember ist Individualsport auf Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Grundlage ist hier die 9. BayIfSMV vom 30.11.2020. „Der Bayerische Golfverband hat für diese Entscheidung keinerlei Verständnis. Aus den Erfahrungen des 1. Lockdowns ist der BGV bereits im Austausch mit weiteren Sportfachverbänden um gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen“, so der Bayrische Golfverband.

Baden-Württemberg

Golf ist hier weiterhin erlaubt. Mit den seit 12. Dezember 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen ist Golfsport sowie der Besuch von Einrichtungen, die nicht nach § 13 der CoronaVO geschlossen sind, nur noch tagsüber zwischen 5 Uhr und 20 Uhr möglich.

Berlin

In der Hauptstadtregion darf golf gespielt werden, denn: „Sportliche Aktivitäten sind nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt.“

Brandenburg

Auch in Brandenburg können Golfer spielen. „Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen. Dies gilt nicht für den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.“

Bremen

In Bremen ist es möglich, Amateursport in Form von Individualsportarten mit Angehörigen des eigenen Haushalts auszuüben. In Bremen müssen öffentliche und private Sportanlagen nicht schließen, wenn dort Einzel-Sportarten getrieben werden, daher sollte hier Golf möglich sein.

Hamburg

Golfen ist in Hamburg weiterhin möglich, dazu heißt es: „Sport ist alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts im Freien, auch auf Sportanlagen, erlaubt.“ Allerdings sind dort aktuell einige Plätze geschlossen, es empfiehlt sich, vorher auf der Seite des Clubs nachzuschauen.

Hessen

Auch in Hessen darf weiter gegolft werden. Die hessische Landesregierung hat die Beschlüsse der Minister-Konferenz in ihre Verordnung zur Bekämpfung der Pandemie eingearbeitet. Für den Individualsport ergibt sich in Hessen keine Änderung,  Golfanlagen dürfen geöffnet bleiben.

Mecklenburg-Vorpommern

„Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist untersagt. Das gilt nicht für den Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird.“ Demnach darf man auch in MV Golf spielen.

Niedersachsen

Die Coronaverordnung sieht hier die Ausübung des eingeschränkten Individualsports fort, so dass die bisherige Regelung auch weiter Anwendung findet. Golfen ist damit in Niedersachsen möglich.

NRW

Golfen war in NRW lange nicht mehr möglich, seit dem 22.02. darf dort wieder gegolft werden. „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”. Dagegen haben drei Golfer aus dem Ruhrgebiet Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht, wie der WDR berichtet. Allerdings war die Klage aus Sicht der Golfer nicht erfolgreich. Am 17. Februar wandte sich der Vorsitzende des Golfverbandes NRW, Ekkehart H. Schieffer, an Ministerpräsident Armin Laschet, um sich für eine Öffnung der Golfplätze einzusetzen. Wir haben den Brief hier dokumentiert. Ab dem 22.02.2021 ist auch in NRW der Spielbetrieb auf den Golfanlagen und der Einzelunterricht nach den Maßgaben der neuen Corona-Verordnung wieder möglich.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Golfer ihrem Sport nachgehen. Laut Verordnungstext ist  Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport untersagt. Aber: „Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.“

Saarland

Im Saarland darf weiterhin Golf gespielt werden. In der aktuellen Verordnung heißt es, „der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ist untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel sind zu schließen.“ Da Golfanlagen unter freiem Himmel sind, darf hier weiter gespielt werden.

Sachsen

Golf ist in Sachsen seit dem 14. Dezember nicht mehr erlaubt. Die Grundlage ist hier die Verordnung vom 11. Dezember,  Paragraf 4, Absatz 2 Punkt 8.

Sachsen-Anhalt

Hier heißt es in der Verordnung: „Der Sportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ausgenommen hiervon sind: kontaktfreie Individualsportart allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“ Golfen ist demnach möglich.

Schleswig-Holstein

Seit dem 16. Dezember gilt in Schleswig-Holstein eine neue Corona-Verordnung, nach dieser sind die Golfplätze im Land geschlossen. „Die wesentliche Änderung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Tiersportanlagen. Diese müssen geöffnet bleiben, da zum Beispiel Pferden aus Gründen des Tierschutzes die Möglichkeit zur Bewegung eingeräumt werden muss“, so der Golfverband auf seiner Seite.

Der geplante Termin für die Öffnung der Golfanlagen ist laut Angaben der Landesregierung der 1. März, ab dann sollen Sportstätten im Freien, zu denen auch Golfplätze gehören, wieder öffnen dürfen.

Thüringen

In Thüringen wird Golf sogar explizit genannt und ist erlaubt. „Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt. Ausgenommen von der Untersagung sind der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.“

Auch der Deutsche Golfverband (DGV) hat hier eine Übersicht der einzelnen Verordnungen erstellt.

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Gregor Landwehr

Gregor Landwehr gründete das Golfsportmagazin im Jahr 2005 und arbeitet als freier Journalist für den WDR, schreibt für die NZZonline und andere Zeitungen und Online-Magazine. Er ist Mitglied im Deutschen Journalistenverband. Er ist kein begnadeter Golfer, aber er ist ein leidenschaftlicher Golfer und genießt die Zeit auf den Fairways dieser Welt so oft wie möglich.

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44 Kommentare
  1. Avatar-Foto Walter sagt:
    14. Dezember 2020 um 09:52 Uhr

    Tja, die Rechtschreibung geht den Bach runter. Siehe Titel des Artikels.
    „beduetet“
    :-)

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      14. Dezember 2020 um 20:04 Uhr

      Danke für den Hinweis, ist korrigiert.

      Antworten
      1. Avatar-Foto F.B. sagt:
        18. Dezember 2020 um 16:10 Uhr

        Hallo,

        warum wurde Hamburg nicht aufgeführt?

      2. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
        19. Dezember 2020 um 14:06 Uhr

        Und wir haben schon die ganze Zeit überlegt, welches Land wir vergessen haben…

        In Hamburg ist golfen weiterhin möglich.

    2. Avatar-Foto Jürgen Oelsner sagt:
      15. Dezember 2020 um 00:31 Uhr

      Sport ist in diesen schweren zeiten sehr wichtig.
      Wenn Laufen in der Natur möglich ist,dann ist Golf alleine erst recht.
      Mit der Termineinteilung der Golfplätze auch mehr als Sicher.
      Mann sollte die einzige Erholung ( Indualsport) den Bürgern/ Sportlern nicht nehmen solange es Sicher und keine Gefahr für andere besteht.

      Antworten
  2. Avatar-Foto Hipfl sagt:
    14. Dezember 2020 um 11:09 Uhr

    Warum den Golfsport einschränken?
    Man spielt mit dem eigenen Partner kommt mit keinem anderen zusammen .
    Restaurants sind geschlossen.
    Pasta. Alles andere ist nur Schikane

    Antworten
    1. Avatar-Foto Schmitz Günter sagt:
      14. Dezember 2020 um 20:04 Uhr

      Absolut richtig. Ist wie ein Waldspaziergang. Nur mit Schlägern und einem Ball.

      Antworten
  3. Avatar-Foto Gerhard Bauer sagt:
    14. Dezember 2020 um 12:50 Uhr

    Wenn für Amateure dann für alle ob jung oder alt ob Kader oder nicht. Man könnte uns ja auch einzeln loslassen. Spass beiseite. Sport ist also doch Mord. Ein Golfer aus dem Bayerischen Oberland. Die Kugel rollt nicht wegen Schnee und CORONA.

    Antworten
  4. Avatar-Foto Henning Thielke sagt:
    14. Dezember 2020 um 14:10 Uhr

    Wie sieht bitte die Rechtslage bei den Gebühren aus.Obwohl hier die Golfplätze in Idstein einige Zeit geschlossen waren,dann nur noch zu zweit bespielt,-erlaubt-.Haben wir,jedenfalls ich,keine Anstalten von der Clubinhaberin Frau Heinz, erfahren, zwecks Rückzahlung bzw teilweise Ermäßigungen für 2021.Wenn jetzt der komplette LOCKDOWN stattfinden sollte,wie sieht es dann mit den Mitgliedsbeiträge aus?Kan man auf Grund dessen fristlos kündigen ,muss der Betreiber anteilmässig zurückzahlen?

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      14. Dezember 2020 um 20:03 Uhr

      Zur rechtlichen Einschätzung haben wir hier ein Interview veröffentlicht: https://www.golfsportmagazin.de/golfnews/corona-wie-ist-die-schliessung-von-golfanlagen-rechtlich-zu-bewerten/ Darin geht es allerdings leider weniger um den Aspekt der Mitgliedsbeiträge.

      Antworten
    2. Avatar-Foto Schmitz Günter sagt:
      14. Dezember 2020 um 20:08 Uhr

      Ich bin im GC Düsseldorf Grafenberg. Man kann den Beitrag nicht einfach kürzen.Dann darf man auch nicht spielen. Und wenn man kündigt, ist die Aufnahmegebühr weg.
      Und dann??

      Antworten
      1. Avatar-Foto Markus Menchen sagt:
        14. Dezember 2020 um 20:58 Uhr

        Aufnahmegebühr??
        Dein Ernst??
        Das war mal in den 80ern.
        Wer in einen G Eintritt, indem Aufnahmegelder verlangt werden, ist nicht schlau.

    3. Avatar-Foto Kai sagt:
      10. April 2021 um 15:16 Uhr

      Wenn Sie es so nötig haben sollten Sie bitte kein Golf mehr spielen. Auch die Golfanlagen müssen unterhalten werden , damit solche Leute wie Sie diesen dann wieder umpflügen werden!

      Antworten
  5. Avatar-Foto claudio Aragon sagt:
    14. Dezember 2020 um 14:15 Uhr

    Hallo Herr Landwehr,
    Also leider sind die Golfplätze bisher im Teillockdown ja schon geschlossen.
    Warum sollte jetzt im Komplettlockdown wieder geöffnet werden können?? Ist doch wirklich widersinnig darüber nachzudenken.
    Versteh ihre Nachricht daher nicht:-(
    Claudio Aragon

    lso ich versteh

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      14. Dezember 2020 um 20:04 Uhr

      Laut unserem Stand war dies nur in Bayern der Fall, daher stellt sich für uns die Frage durchaus.

      Antworten
  6. Avatar-Foto Albrecht Meyer sagt:
    14. Dezember 2020 um 14:30 Uhr

    Golf sollte als kontaktloser Freiluftsport im Amateurbereich weiterhin erlaubt sein. Die Verantwortlichen der föderalen Exekutive müssen sich endlich darüber im klaren werden, dass die Kontrolle der bisher getroffenen behördlichen Verfügungen im Privatbereich zu lasch war. Dummköpfe und Ignoranten sind nur durch harte Strafen zu disziplinieren, über wortreiche Appelle wird nur gelacht! Es fehlen zudem gezielte Ansprachen in den Mefie. (TV, Radio) an unsere zugewanderten Mitbürger in deren Muttersprache, wie türkisch, arabisch, serbisch und kroatisch. Jeden Tag im Abspann der Nachrichten (19 / 20 Uhr) sollten diese Mitbürger mit klaren Aufforderungen zur Kontaktbeschränkung gedrillt werden. Und für unsere corona
    ignorante feierwütige Jugend fruchten eher Angebote / Anreize der Freizeitgestaltung als permanente Appelle und Verbote. Zudem sollte die politische Exekutive gemeinsam mit anerkannten Meinungsbildnern stetig darauf hinweisen, dass unser demokratisches Gemeinwohl nur aus dem Zusammenspiel von Rechten und Pflichten gesichert ist.

    Antworten
  7. Avatar-Foto Karin Ströll sagt:
    14. Dezember 2020 um 15:44 Uhr

    Warum kein Golfen.

    Beim Golfen, zu Zweit, hält man den Abstand, man spielt immer nur mit dem eigenem Ball, die Fahne wird nicht berührt, und man ist an der frischen Luft, was sehr wichtig, in dieser Zeit ist.

    Antworten
  8. Avatar-Foto Mio Zoricic sagt:
    14. Dezember 2020 um 15:49 Uhr

    Ich würde schon gerne wissen wie es mit dem Golfen weiter läuft!

    Antworten
  9. Avatar-Foto Roland Meyet sagt:
    14. Dezember 2020 um 18:04 Uhr

    Golf in Sachsen ist ab 14.12. verboten. Verordnung vom 11.12. Pa4 Absatz 2 Punkt 8. Schon seit drei Tagen bekannt…

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      14. Dezember 2020 um 20:01 Uhr

      Vielen Dank für den Hinweis, das nehmen wir auf!

      Antworten
    2. Avatar-Foto Rob Torgler sagt:
      15. Dezember 2020 um 02:21 Uhr

      Die Golfplätze zu zu schließen ist, oder wäre ein Witz. Man ist draussen,
      nur zu zweit, und kommt kaum, oder fast nie in der Nähe seines Mitspieler.
      Golfen zu verbieten ist einfach lächerlich!

      Antworten
  10. Avatar-Foto Gisela Tervooren sagt:
    14. Dezember 2020 um 20:49 Uhr

    Beim Golfsport zu zweit auf Abstand bei frischer Luft u.Bewegung..was gibt es in dieser Zeit besseres u. COR.Kontakt gibt es sicher nicht.

    Antworten
  11. Avatar-Foto Raimund S. sagt:
    15. Dezember 2020 um 09:43 Uhr

    In der neuen Verordnung für NRW ab 16.12.2020 ist leider keine Ausnahme für den Individualsport mehr enthalten. Hoffe ich irre mich.

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      15. Dezember 2020 um 15:06 Uhr

      Leider nicht, wir haben es jetzt angepasst.

      Antworten
  12. Avatar-Foto Dunadan sagt:
    15. Dezember 2020 um 10:48 Uhr

    https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer

    „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.“

    Bitte in Betracht ziehen!

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      15. Dezember 2020 um 15:06 Uhr

      Danke für den Hinweis, ist jetzt geändert.

      Antworten
  13. Avatar-Foto Bogeygolfer sagt:
    15. Dezember 2020 um 11:37 Uhr

    @ Hipfl 11:09
    **
    Restaurants sind geschlossen.
    Pasta. Alles andere ist nur Schikane
    *
    Wenn die Restaurants geschlossen sind
    gibt es keine Pasta.
    Basta.

    Antworten
  14. Avatar-Foto Ina sagt:
    15. Dezember 2020 um 13:01 Uhr

    Schön wärs, wenn NRW stimmen würde. :-(

    Presseitteilung Land NRW:
    „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.“

    Kein weiterer Kommentar nötig, oder?

    Antworten
  15. Avatar-Foto Andreas Thüngen sagt:
    15. Dezember 2020 um 13:44 Uhr

    Sind Ihre Angaben zum Land NRW wirklich korrekt?

    In §9 Abs. 1 der ab 16.12. geltenden Fassung heißt es ausdrücklich: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.“

    Individualsport wird in der Verordnung nicht erwähnt. Demnach wären die Golfplätze in NRW unverständlicherweise wieder einmal zu.

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      15. Dezember 2020 um 14:46 Uhr

      Danke für den Hinweis, haben wir jetzt ergänzt.

      Antworten
  16. Avatar-Foto Noppi sagt:
    15. Dezember 2020 um 13:57 Uhr

    In Halle wird handball gespielt. Wir laufen nur auf den Platz Rum an der frischen Luft unseren Ball fassen nur wir selber an .wir haben halt keine loby

    Antworten
  17. Avatar-Foto Markus sagt:
    15. Dezember 2020 um 17:00 Uhr

    Moin,
    in Schleswig-Holstein werden die Golfplätze ab morgen ebenfalls geschlossen. Unverständlicherweise… Sollen alle an der überfüllten Alster und Elbe spazieren gehen… :-) war eben noch die letzten 18 Löcher dieses Jahr spielen. Wünsche allen trotzdem eine schöne Weihnachtszeit!

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      15. Dezember 2020 um 17:24 Uhr

      Das ist leider richtig, wir haben es in die Übersicht aufgenommen. Wir wünschen auch schöne Weihnachtstage! 🎄

      Antworten
  18. Avatar-Foto Martin van Meegen sagt:
    15. Dezember 2020 um 17:51 Uhr

    Ich finde es sehr traurig, das wir es nicht schaffen eine einheitliche Regelung für den Golfsport zu
    erlassen.
    Wie hier schon mehrfach erwähnt haben die letzten strengen und auch richtig durchgeführten Maßnahmen sicherlich gezeigt das die Golfanlagen in der Lage sind diese Situation zu meistern.
    Trotzdem sind viele Golferinnen und Golfer jetzt die Verlierer wenn sie nicht in Hessen etc. wohnen.
    Ich bin mal gespannt ob auch diesmal der Deutsche Golfverband sich hierzu klar äußert.
    Aber Joggen ist halt ungefährlicher als Golf spielen ;-)

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      15. Dezember 2020 um 18:04 Uhr

      Hallo Martin, in der Tat, wir finden es auch sehr schade, dass es nach den Erfahrungen im ersten Lockdown nicht möglich war, hier eine einheitliche Regelgung zu finden. Auf die Stellungnahme vom DGV warten wir gespannt… 😌

      Antworten
  19. Avatar-Foto Marek HERMANN sagt:
    15. Dezember 2020 um 20:15 Uhr

    Schutzmaßnahmen gegen Gesundheit????(!) Na ja.. Gerade fürs Kreislauf, Herz und…Atemwege incl. Immunsystem ist Golf dies Tätigkeit schlecht hin!!!!
    Anstecken kann mann sich vielleicht von den Würmen…Die zuständige Pseudo-Politiker warten höchstwahrscheinlich auf einen frustrierten Golffastinaten, der als Amokläufer erst mit einem dicken Driver wird es versuchen zu zeigen wie es lang geht…(?!)

    Antworten
  20. Avatar-Foto Bernd Maier sagt:
    16. Dezember 2020 um 11:30 Uhr

    Liebe Golffreunde, auf den DGV würde ich nicht warten, die müssen meinen Handicap-Index berechnen. Das alleine dauert noch bis Februar… Spaß beiseite: Die Schließung ist aus Golfersicht unverständlich, ja. Minimierter Kontakt, Bewegung im Freien stärkt das Immunsystem, und die Weihnachts-Kilos müssen im Zaum gehalten werden. (Geht natürlich zugegebenerweise auch ohne Golfschläger.)
    Andererseits kommt den Golf-Anlagen eine Schonzeit zugute. Im April wird sonst der Greenkeeper gesteinigt, weil das Fairway vermatscht ist…
    Dass hier gleich wieder: „Dann-zahle-ich-auch keinen-Beitrag-Argumente“ genannt werden, verstehe ich nicht. Sollen bei den Clubs dann die Mindereinnahmen über ein Umlage zurückgeholt werden? Frohes Fest allen Golfern – Schläger mit ins Bett nehmen, das hilft!

    Antworten
  21. Avatar-Foto Langer sagt:
    16. Dezember 2020 um 14:04 Uhr

    Im Saarland ist das Golfspielen unter den bisherigen Einschränkungen nach wie vor erlaubt:

    https://www.lgv-rps.de/no_cache/nachrichten/artikel-lesen/article/golfanlagen-in-rlps-duerfen-geoeffnet-bleiben.html

    Bitte nochmal prüfen und den Beitrag korrigieren

    Antworten
    1. Golfer schlägt, Pivot Redaktion sagt:
      16. Dezember 2020 um 19:22 Uhr

      Richtig, wir haben den Absatz zum Saarland jetzt aktualisiert.

      Antworten
  22. Avatar-Foto Pete sagt:
    16. Dezember 2020 um 19:03 Uhr

    Ich werde morgen mal über den/die (öffentlichen) Weg/Straße spazieren, der durch unsere Golfanlage führt und der viele Bahnen kreuzt oder an diesen entlang geht. Ohne Schläger und Ball bin ich für das Virus bestimmt weniger interessant!! ;-)

    Antworten
  23. Avatar-Foto Eugen kersting sagt:
    17. Dezember 2020 um 11:44 Uhr

    Diese Politiker die es nicht besser wissen dürfen von uns golfern nicht mehr gewählt werden

    Antworten
  24. Avatar-Foto G. Dohmen sagt:
    18. Dezember 2020 um 13:49 Uhr

    Ich habe schon gedacht, ich bin alleine mit meinem Frust und meiner Wut,dass es in NRW mal wieder verboten ist, Golf zu spielen. Unsere Politiker scheinen leider nicht zu wissen, wie man sich im Winter fit hält gegen Krankheiten zum Beispiel wie Corona! Es wäre wirklich gut, wenn es Minister gäbe, die wenigstens abwägen würden,was sie den Menschen verbieten! Außerdem hat die Regierung doch versprochen im Frühjahr, nicht noch einmal kopflos irgendetwas zu untersagen Ich hoffe wir können bald wieder auf den Platz!

    Antworten
  25. Avatar-Foto Andreas Thüngen sagt:
    1. Januar 2021 um 09:37 Uhr

    Hier noch ein Hinweis auf eine Aktion des GC Warme a.d. Lippe. https://www.openpetition.de/petition/online/golf-waehrend-corona-in-nrw-in-2er-flights-erlauben

    Antworten
  26. Avatar-Foto Genussgolfer sagt:
    1. Januar 2021 um 14:22 Uhr

    Das OVG Münster hatte bereits einen Eilantrag für NRW abgelehnt mit ausführlicher Begründung – LEIDER. Da werden die weiteren Einanträge wohl nicht anders entschieden werden können …
    https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/23_12_2020_/index.php

    Antworten

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