• Aktuelles
    • Regionales
      • Jugend
      • Deutschland Nord
      • Deutschland Süd
      • Deutschland Ost
      • Deutschland West
      • Schweiz
      • Österreich
    • Golfmarkt
    • Videos
    • Hole in one
    • Weltranglisten und Leaderboards
  • Kolumnen
    • Menschen
    • Golfwitze
    • Die besten Golfzitate & Golfsprüche
    • Golfgeschichten
    • Golfkunst
  • Reisen Angebote!
    • Golfhotels
    • Golfangebote
    • Golfgepäck
    • Golfversicherung
    • Reiseberichte
    • Merkliste
  • Golfen
    • Training
    • Golfplätze
      • Plätze in Deutschland
      • Plätze in Österreich
      • Plätze in der Schweiz
    • Golfmitgliedschaften
    • Golf und Fitness
    • Gesundheit
    • Regeln
      • Golfregeln im Überblick
      • Die Golfregeln im Detail
    • Golf-Vorteilskarten
    • Golfturniere
    • Golf richtig zählen
    • Golfwetten
  • Ausrüstung
    • Schläger
    • Golfbälle
    • Kleidung
    • Zubehör
    • Gutscheine
    • Produkt-Vergleich
    • Golfschläger Überblick
Über Uns
  • Golflinks
    • Golflink eintragen
  • Über uns
    • Autoren
    • Mediadaten
    • Angebot für Hotels & Clubs
    • Pressekontakt
  • Login
  • Kontakt
    • Gastbeitrag einreichen
    • Pressetext einreichen
Alles über das Golfen
  • Mit dem Golfen anfangen
    • Warum Golf?
    • Was braucht man zum golfen?
      • Golfschläger
        • Günstige Golfschläger kaufen
        • Gebrauchte Golfschläger kaufen
      • Golfbälle
      • Golfbag, Golftasche und Golftrolley
      • Golfschuhe
      • Golftees
    • Golfausrüstung für Anfänger
    • Was kostet der Einstieg in den Golfsport?
    • Ratgeber Platzreife
    • Wie geht Golfen?
  • Golfmitgliedschaften
    • Ratgeber Fernmitgliedschaft
  • Der Golfplatz
    • Wie verhält man sich bei Gewitter auf dem Golfplatz?
    • Golf auf öffentlichen Golfplätzen
    • Golfplätze in Deutschland
    • Schwarze Liste
  • Der Golfschwung beim Golfschlag
  • Die Golfregeln
    • Die Golfregeln im Detail
  • Golf – für wen?
    • Platzreife für Kinder
  • Golfurlaub
    • Das kostet Golfgepäck bei den Fluglinien
    • Golfversicherung
    • Golfausrüstung mieten
  • Golf richtig zählen
  • Hole in one
  • Golfturniere
  • Golf-Vorteilskarten
  • Golf & Fitness
  • Golfwetten
  • Galerie
Alles über den Golfsport
  • Allgemeinwissen Golf
  • Geschichte des Golfsports
    • Geschichte des Golfsports in Deutschland
    • Golf in der DDR
    • Geschichte des Golfballs
    • Geschichte des Golftees
    • Geschichte der Golfkunst
  • Golfstatistik – Golf in Zahlen
  • Rekorde und Anekdoten
    • Kuriose Golf-Geschichten
    • Kuriose Golf-Abschläge
    • 20 ungewöhnliche Golfplätze
    • 10 interessante Tatsachen über Golfsport
    • Rekorde im Golfsport
  • Golfwissen
    • Golfquiz
    • Die wichtigsten Golfturniere
    • Die wichtigsten Golf-Termine
    • World Golf Hall of Fame
    • Golf-Firmen
    • Golf-Verbände
    • Deutsche Playing Professionals
    • Internationale Playing Professionals
    • Vorurteile über Golf
  • Golf-Varianten
  • Geschenke für Golfer
  • Golflexikon
  • Golfquiz
Kontakt
Facebook
Twitter
Instagram
YouTube
LinkedIn
  • Golflinks
  • Über uns
  • Login
  • Kontakt
Golfsportmagazin

Anzeige: Versicherung für Golfschläger

Golfsportmagazin
  • Aktuelles
    • Regionales
      • Jugend
      • Deutschland Nord
      • Deutschland Süd
      • Deutschland Ost
      • Deutschland West
      • Schweiz
      • Österreich
    • Golfmarkt
    • Videos
    • Hole in one
    • Weltranglisten und Leaderboards
  • Kolumnen
    • Menschen
    • Golfwitze
    • Die besten Golfzitate & Golfsprüche
    • Golfgeschichten
    • Golfkunst
  • Reisen Angebote!
    • Golfhotels
    • Golfangebote
    • Golfgepäck
    • Golfversicherung
    • Reiseberichte
    • Merkliste
  • Golfen
    • Training
    • Golfplätze
      • Plätze in Deutschland
      • Plätze in Österreich
      • Plätze in der Schweiz
    • Golfmitgliedschaften
    • Golf und Fitness
    • Gesundheit
    • Regeln
      • Golfregeln im Überblick
      • Die Golfregeln im Detail
    • Golf-Vorteilskarten
    • Golfturniere
    • Golf richtig zählen
    • Golfwetten
  • Ausrüstung
    • Schläger
    • Golfbälle
    • Kleidung
    • Zubehör
    • Gutscheine
    • Produkt-Vergleich
    • Golfschläger Überblick
  • Allgemeinwissen Golf
  • Geschichte des Golfsports
    • Geschichte des Golfsports in Deutschland
    • Golf in der DDR
    • Geschichte des Golfballs
    • Geschichte des Golftees
    • Geschichte der Golfkunst
  • Golfstatistik – Golf in Zahlen
  • Rekorde und Anekdoten
    • Kuriose Golf-Geschichten
    • Kuriose Golf-Abschläge
    • 20 ungewöhnliche Golfplätze
    • 10 interessante Tatsachen über Golfsport
    • Rekorde im Golfsport
  • Golfwissen
    • Golfquiz
    • Die wichtigsten Golfturniere
    • Die wichtigsten Golf-Termine
    • World Golf Hall of Fame
    • Golf-Firmen
    • Golf-Verbände
    • Deutsche Playing Professionals
    • Internationale Playing Professionals
    • Vorurteile über Golf
  • Golf-Varianten
  • Geschenke für Golfer
  • Golflexikon
  • Golfquiz
Photo by Peter Lewicki on Unsplash

Corona: Wie ist die Schließung von Golfanlagen rechtlich zu bewerten?

  • Gregor Landwehr
  • 12. Mai 2020
  • 3 Minuten Lesezeit

Home » Aktuelles

Verena Rösner -
Verena Rösner

Frau Rösner, sie sind Verwaltungsrechtlerin, Partnerin der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, und sie vertreten die Golfclub Schloss Monrepos GmbH, die sich vor dem Verwaltungsgericht Mannheim gegen die Schließung der Golfplätze wehrt. Wer darf denn überhaupt Golfanlagen schließen lassen? Und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Der Gesundheitsschutz ist Ländersache. Deshalb haben die einzelnen Landesregierungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Mitte März 2020 die sogenannten Corona-Verordnungen erlassen, mit denen unter anderem der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportstätten untersagt wurde, also auch von Golfplätzen. Solche Schließungen greifen allerdings schwerwiegend in die Grundrechte der Betreiber und Vereinsmitglieder ein. Grundrechtseingriffe sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig; sie müssen verhältnismäßig und zumutbar sein.

Bei den Golfplatzschließungen ging es – wie auch bei allen anderen von der Schließung betroffenen Bereichen – darum, Personenansammlungen zu vermeiden, um Infektionsketten zu unterbrechen und die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verzögern. Hier standen also der Schutz von Gesundheit und Leben im Vordergrund, weshalb die ursprünglichen Schließungen an sich wohl verhältnismäßig waren.

Nachdem die Infektionszahlen stark nach unten gegangen waren, bestanden aber erhebliche Zweifel, ob es rechtmäßig war, die Schließungen auch nach dem 4. Mai 2020 noch aufrechtzuerhalten. Selbst wenn sie also rechtmäßig erlassen worden sind, können sie mit zunehmender Dauer rechtswidrig werden – und sie dürfen dann angesichts der schwerwiegenden Grundrechtseingriffe der Betreiber nicht mehr weiter aufrechterhalten werden.

Gibt es denn schon eine Rechtsprechung zu dem Thema?

Etwa ab Mitte April hat es eine wahre Klageflut gegen die Schließung von Einrichtungen gegeben; allein beim VGH Mannheim waren Anfang Mai 70 bis 80 Verfahren anhängig. Bundesweit gab es eine Vielzahl von Beschlüssen zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften, vor allem gegen die 800 qm-Grenze, die letztlich von den Gerichten gekippt wurde. Konkret gegen die Schließung von Golfplätzen gab es einige Klagen von Privatpersonen, die aber stets abgelehnt wurden (VGH München, Beschluss vom 22.04.2020 – 20 NE 20.837).

Hätten sich die Landesgolfverbände oder der Deutsche Golfverband gegen die Maßnahme rechtlich wehren können?

Nein. Klagen setzen eine sogenannte Grundrechtsbetroffenheit voraus, das heißt schwere unmittelbare Nachteile des Klägers. Deshalb kann nur der jeweilige Betreiber der Golfanlage oder das einzelne Vereinsmitglied klagen. Die Betreiber der Golfanlage können sich auf den Eingriff in die Berufsfreiheit berufen und die finanziellen Einbußen anführen, die sie während der Schließung erlitten haben.

Es gab ja auch eine Golfanlage in Bayern, die sich der Verordnung widersetzt hat. Mit welchen Konsequenzen muss so ein Golfplatz rechnen?

Wer eine Einrichtung während der offiziell angeordneten Schließung betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Macht es rechtlich einen Unterschied, ob der Betreiber eines Golfplatzes eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist?

Nein, für beide gelten die gleichen Regelungen.

In allen Bundesländern darf ja jetzt wieder Golf gespielt werden. Können sich denn die Golfanlagen Hoffnung auf Schadensersatz machen? Immerhin sind die wirtschaftlichen Schäden nicht unerheblich.

Da es im Infektionsschutzgesetz keine eigenständigen Entschädigungsansprüche gibt, können sich die Kläger nur auf die Rechtsgrundlagen des allgemeinen Staatshaftungsrechts berufen. Das unterscheidet zwischen rechtmäßigem und rechtswidrigem Handeln der Behörden: Bei rechtswidrigem Handeln kommt ein Schadensersatzanspruch im Wege der sogenannten Amtshaftung in Betracht. Kernfrage ist dabei die Verhältnismäßigkeit der Schließung, also die Frage: Bis wann war die Schließung mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen noch gerechtfertigt bzw. zu welchem Zeitpunkt ist die Schließung in die Rechtswidrigkeit „umgeschlagen“? Dieser Zeitpunkt ist zwar schwierig vorherzusehen und zu bestimmen. Von vornherein ausgeschlossen dürfte aber ein Schadensersatzanspruch nicht sein.

Daneben gibt es im Staatshaftungsrecht gewohnheitsrechtlich anerkannte Ansprüche auf Entschädigung auch für rechtmäßiges behördliches Handeln. Juristen sprechen hier vom Anspruch aus enteignendem Eingriff und von Aufopferungsansprüchen. Diese setzen aber ein „Sonderopfer“ voraus, was trotz erheblicher finanzieller Nachteile im Fall der Golfplatzbetreiber eher nicht der Fall sein dürfte.

Frau Rösner, vielen Dank für diese Einblicke und das Gespräch!

0
0
0
0

Anzeige: Golfversicherung

Avatar-Foto
Gregor Landwehr

Gregor Landwehr gründete das Golfsportmagazin im Jahr 2005 und arbeitet als freier Journalist für den WDR und schreibt für die NZZonline und andere Zeitungen und Online-Magazine. Er ist Mitglied im Deutschen Journalistenverband. Er ist kein begnadeter Golfer, aber er ist ein leidenschaftlicher Golfer und genießt die Zeit auf den Fairways dieser Welt so oft wie möglich.

Mehr zum Thema
  • Corona
  • Golfanlagen
  • Golfclub Schloss Monrepos
Ebenfalls interessant
Lesen

Hamburg: Tolle Golfplätze für einen Golfurlaub

antiker Golfball -
Lesen

Der Golfballkonflikt oder der Golfballkrieg

audio golf
Lesen

Die Methode Audio Golf: mit freiem Kopf und Rhythmus Golfen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeigen

Golfreisen
Golf Gut Glinde
Hamburger Golf-Club Falkenstein
Hamburger Golf-Club Falkenstein
Abama Golf Course Teneriffa
Abama Golf Course Teneriffa
Gratis Versand bei All4Golf - hier klicken!
Golfsportmagazin
  • Über uns
  • Kontakt
  • Archiv
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Alles, was Golf ist.

Made by Publicito Publishing. © 2023

Partner: Golfsportmagazine - Golfschläger vergleichen - Elvato - Elvata

Gib dein Suchwort ein und drücke Enter.