Ein Bauzaun vor dem Restauranteingang, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, ein Brunnen, aus dem nicht mehr gepumpt werden darf: Der Streit um den Golfplatz Karlshäuser Hof bei Pforzheim hat sechzehn Jahre gedauert und endete am 1. Oktober mit der Insolvenz. Jetzt übernimmt ausgerechnet der Nachbar, mit dem gestritten wurde, die gesamte Anlage. Ein Lehrstück darüber, was passieren kann, wenn Golfplatz und Spielbetrieb auseinanderfallen – und warum das jeden Golfer angeht, dessen Club auf gepachtetem Land spielt.
Der Bauzaun
Im Sommer 2024 stand auf der Terrasse des Golfplatzes Karlshäuser Hof ein Bauzaun. Aufgestellt hatte ihn die Betreibergesellschaft des 18-Loch-Platzes – direkt vor dem Eingang zum Büro und zum Restaurant des Grundstückseigentümers. Als Heinz Briem den Zaun ein Stück auseinanderschob, um sein eigenes Gebäude betreten zu können, erhielt er eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Briem wiederum verwies darauf, dass der Zaun den Fluchtweg blockiere und brandschutztechnisch gefährlich sei.
So weit war es gekommen zwischen zwei Golfbetrieben, die sich ein einziges Grundstück teilen. Die Badischen Neuesten Nachrichten, die den Fall seit Jahren begleiten, nannten es einen Kleinkrieg. Zwei Jahre später war der eine Betrieb insolvent.
50 Hektar, zwei Geschäftsmodelle
Das Areal des ehemaligen markgräflichen Hofguts Karlshausen bei Ölbronn-Dürrn im Enzkreis gehört der Familie Briem. Darauf liegen zwei Golfanlagen:
- der 18-Loch-Meisterschaftsplatz, nach Angaben Briems von 1989, entworfen von Golfplatzarchitekt Reinhold Weishaupt – klassisches Clubmodell, zuletzt 1.600 Euro im Jahr für die 18-Loch-Mitgliedschaft. Betrieben von der Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH als Pächterin.
- die Anlage Golfyouup, seit 2005 von den Briems selbst geführt – ein für Einsteiger gebauter 9-Loch-Platz plus 6-Loch-Kurzplatz, clubfrei, Pay and Play, Jahreskarte 849 Euro, mit DGV-Ausweis 999 Euro.
Heinz Briem ist staatlich geprüfter Golfplatzwart und nach eigenen Angaben seit 40 Jahren Greenkeeper auf dem Gelände. Der Verpächter des 18-Loch-Platzes machte seinem Pächter also auf demselben Areal Konkurrenz – mit einem Produkt, das billiger war und billiger zu pflegen. Der Pachtvertrag läuft bis 2039.
Die Zäsur: ein gekündigter Kooperationsvertrag
Funktioniert hat dieses Nebeneinander, solange es vertraglich geregelt war. Ein fünfzehn Jahre alter Kooperationsvertrag zwischen Betriebs-GmbH und Golfyouup regelte die gemeinsame Nutzung der Übungseinrichtungen, die Wasserentnahme und die Verteilung der Kosten. Anfang 2021 kündigte die Betriebs-GmbH diesen Vertrag.
Als Grund nannte Gesellschafter Bernard Olujic gegenüber den BNN, die Briems hätten der GmbH die Mitgliedschaft im Deutschen Golfverband verwehrt. Briem widersprach: Er hätte das gar nicht verhindern können, zudem sei die GmbH seit Ende 2020 DGV-Mitglied gewesen. Er hielt die Begründung für vorgeschoben.
Entscheidend ist nicht, wer recht hatte, sondern die Folge: Ohne Kooperationsvertrag musste über jede Kleinigkeit einzeln verhandelt werden – notfalls über Anwälte.
Wasser, Driving Range, Parkplätze
Was folgte, liest sich wie eine Liste von Kleinigkeiten, die zusammengenommen einen Betrieb lahmlegen:
- Wasser: Die Betriebs-GmbH untersagte Briem die Entnahme aus einem Brunnen am Ende der Anlage, der auf ihrer Seite steht. Olujic argumentierte, es bestehe kein Liefervertrag, das Wasser sei bisher aus Kulanz geflossen. Golfyouup-Mitglied Thomas List, zuvor 30 Jahre im Pforzheimer Golfclub, nannte das reine Willkür – die Entnahme sei im gekündigten Kooperationsvertrag geregelt gewesen. „Beim Thema Wasserentnahme eskalierte alles“, sagte Briem.
- Driving Range: Briem untersagte der GmbH daraufhin die Nutzung eines Teils der Übungsfläche. Damit sei die Flächentauschvereinbarung hinfällig, schloss Olujic – und Briem dürfe die Terrasse vor dem Lokal nicht mehr nutzen. Es folgte der Bauzaun.
- Parkplätze und offene Rechnungen: weitere Streitpunkte über Jahre.
Dabei hingen beide Plätze an derselben Infrastruktur. Als der Geschäftsführer der GmbH 2020 öffentlich behauptete, Briems Sohn habe den Server im Sekretariat abmontieren lassen, musste er die Behauptung zurücknehmen und sich entschuldigen. In der Richtigstellung stand der eigentlich interessante Satz: Über diesen Server läuft die Beregnungsanlage – für die Grüns beider Golfplätze.
Im November 2024 sollte ein Güterechtsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe klären, was zwischen den Parteien offen war. Über Inhalt und Verlauf wurde Verschwiegenheit vereinbart.
Wo der Konflikt herkommt
Die Wurzel liegt nicht bei den Briems, sondern im Club selbst. Der 1987 gegründete Golfclub Pforzheim Karlshäuser Hof hatte in seinen besten Zeiten über 1.000 Mitglieder. 2010 brach ein Konflikt zwischen Vorstand und Clubpräsident Wolfgang Daum aus, der dem Verein 23 Jahre lang vorstand und zuvor die Sparkasse Pforzheim Calw geführt hatte. Streitpunkt war ein Pachtvertrag, der neun Jahre vor Ablauf neu aufgesetzt worden war. Der Vorstand warf Daum nach BNN-Darstellung vor, sich zu bereichern – Daum war inzwischen Gesellschafter jener Betriebsgesellschaft, die den Platz von Briem pachtete und an den Club weiterverpachtete.
Der Club zahlte monatlich 34.520 Euro Pacht an die Betriebsgesellschaft, 408.000 Euro im Jahr. Mitglieder traten vergrault aus, die Abwärtsspirale drehte sich. Im Februar 2020 meldete der Verein Insolvenz an; das Verfahren wurde am 31. Mai 2024 abgeschlossen, der Club ist Geschichte.
Den Spielbetrieb übernahm die Betriebs-GmbH, im Sommer 2021 wurde der sanierte Platz neu eröffnet. Wir haben damals darüber berichtet – unter der Überschrift „Back to normal“.
Normal wurde es nicht. 2024 nannte Olujic noch 600 zahlende Mitglieder und räumte Verluste in den ersten beiden Betriebsjahren ein; Briem hielt die Lage für deutlich schlechter. Am 23. Juli 2026 ordnete das Amtsgericht Pforzheim nach einem Insolvenzantrag der Geschäftsleitung die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Verwalter wurde Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun – derselbe Jurist, der sechs Jahre zuvor bereits den Verein abgewickelt hatte.
Warum zum 1. Oktober Schluss war
Am 11. September schlossen Blümle und Briem eine Vereinbarung, die den Spielbetrieb vorerst sicherte; über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart. Drei Wochen später war trotzdem Schluss.
„Leider ist es mit 580 Golfern ohne Zuschüsse und nur aus den laufenden Einnahmen wirtschaftlich nicht möglich, den Betrieb fortzuführen“, erklärt Blümle. Den Mechanismus dahinter erläutert Kanzleisprecher Matthias Braun gegenüber den BNN: Während des vorläufigen Verfahrens wurden Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld finanziert. Diese drei Monate dienten der Lösungssuche. Mit Verfahrenseröffnung hätte der Betrieb wieder unter Vollkosten laufen müssen – Löhne und Pacht aus Einnahmen oder Insolvenzmasse. Ohne weitere Verluste sei das nicht darstellbar.
Das ist der Punkt, den Golfer außerhalb der Branche selten kennen: Das Insolvenzgeld verschafft einem angeschlagenen Betrieb genau drei Monate Luft. Findet sich in dieser Frist keine Lösung, schlägt die Kostenbasis mit voller Wucht zurück. Bei einem Golfplatz, dessen größter Posten eine unveränderliche Pacht ist, bedeutet das praktisch immer das Ende.
Für die Golfer geht es nahtlos weiter
Das Aus für die Betreibergesellschaft bedeutet kein Aus für den Platz. Heinz Briem führt das Gelände mit Golfyouup zusammen; aus 18 plus 9 Löchern wird eine 27-Loch-Anlage. Gespielt wird nach seinen Angaben bereits wieder, neue Verträge für die Golfer vom Karlshäuser Hof sind geschlossen, die Caddyboxen bleiben nutzbar. Das Golfplatzrestaurant läuft weiter, einen Pächterwechsel gibt es dort nicht.
Beim Platzzustand kündigt Briem Veränderungen an: Er wolle eine andere Qualität und werde in den nächsten Jahren daran arbeiten. Damit endet der Konflikt so, wie er strukturell angelegt war: Erstmals seit Jahrzehnten liegt der gesamte Betrieb in einer Hand.
Was offen bleibt
Ob der 18-Loch-Platz vorgabenwirksam bleibt, ist nicht kommuniziert – Golfyouup verkauft zwar DGV-Ausweise, aber ein handicapführender Heimatclub mit Liga- und Turnierbetrieb ist etwas anderes als eine Pay-and-Play-Anlage mit Verbandskarte. Unklar ist ebenso, ob vorausbezahlte Beiträge angerechnet werden oder zur Insolvenzforderung werden und zu welchen Konditionen die neuen Verträge gelten. Auch die Zukunft der Beschäftigten ist nicht abschließend geklärt: Das Insolvenzgeld deckte die Löhne bis zur Verfahrenseröffnung ab; ob und in welchem Umfang Golfyouup Mitarbeitende übernommen hat, geht aus den vorliegenden Mitteilungen nicht hervor.
Der Fall ist kein Einzelfall
Nur fünf Wochen zuvor endete im oberen Neckartal ein anderes Insolvenzverfahren – mit umgekehrtem Vorzeichen. Beim Golfclub Schloss Weitenburg pachtet der Club sein Gelände ebenfalls vom Grundeigentümer, dort aber zu Konditionen, die der Vorstand als „moderat“ bezeichnete. Die Mitglieder gründeten eine Betriebsgesellschaft und übernahmen den Club selbst. Zwei Insolvenzen in Baden-Württemberg binnen fünf Wochen, zwei entgegengesetzte Ausgänge – und dasselbe Grundmuster.
Die Verbandszahlen verdecken das. Der Deutsche Golf Verband meldete für 2025 mit 695.617 registrierten Mitgliedschaften einen Rekordwert. Gleichzeitig sank die Zahl der Golfanlagen um fünf auf 721, und nur 47,7 Prozent aller Anlagen berichteten überhaupt von steigenden Mitgliederzahlen.
Die Lehre
Wer in einem Club spielt, der auf fremdem Land liegt, sollte zwei Fragen stellen können: Wie lange läuft der Pachtvertrag – und was passiert, wenn die Mitgliederzahl um ein Drittel sinkt? Die Pacht ist eine Fixgröße, die Mitgliederzahl nicht. Am Karlshäuser Hof kam hinzu, dass Verpächter und Pächter dasselbe Produkt verkauften.
Überlebt hat am Ende das Modell mit der niedrigeren Kostenbasis und ohne Bindung. Der DGV verzeichnet das stärkste Wachstum bei den 19- bis 40-Jährigen – einer Gruppe, die sich ungern langfristig verpflichtet. Eine 27-Loch-Anlage für unter 1.000 Euro im Jahr könnte diesen Markt besser treffen als ein Club für 1.600 Euro. Ob daraus ein tragfähiger Betrieb wird oder der nächste Sanierungsfall, zeigt die Saison 2027.