Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn Ali aus Österreich
Gibt es Vorschriften ob jemand einen Caddie beanspruchen darf oder nicht?
Inv. Nr. 328
Sehr geehrter Herr Pausch,
Als Vater eines 15-Järigen Sohnes wollte ich bei einem Turnier als Caddie
Meinen Sohn begleiten. Diese Begleitung wurde mir untersagt.
Ich war der Meinung jeder Turnierspieler darf immer einen Caddie mitnehmen.
Wer ist eigentlich berechtigt einen Turnierteilnehmer einen Caddie abzulehnen
oder nicht.
Vielleicht können Sie mir dazu eine plausible Erklärung geben.
Die Antwort auf diese Frage wird wieder in einer Woche veröffentlicht
Was der Spieler alles darf? – Oder was der Spieler alles muss !
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Die Frage von voriger Woche:
Sollte ich deswegen einen Strafschlag erhalten weil mein Ball das Cart meines
Mitspieler getroffen hat und ich meine Getränkeflasche dort aufbewahrt hatte?
(Ganzer Regelanfragetext zu diesem Thema finden Sie im Beispiel von voriger Woche)
Antwort:
Sehr geehrte Golferin,
Zu Ihrer Frage wo fängt eigentlich Ausrüstung an:
Die Erklärung Ausrüstung schließt Golfwagen ein, gleich ob motorisiert oder nicht.
Wird ein Golfwagen von zwei oder mehreren Spielern geteilt, so gelten der Golfwagen und alles darin als Ausrüstung eines Spielers, die sich den Golfwagen teilen.
Zum Beispiel der Satzteil „und alles drin“ zur Erklärung Ausrüstung schließt jede Person die den Golfwagen benutzen ein.
Bei Ihrer Frage geht es darum, ob ein gemeinsam benutztes Golfcart z.B.von 2 Spielern getroffen wurde, die dieses Cart auch gemeinsam nutzen.
Unter einer „gemeinsamen Nutzung“ ist zu verstehen, dass die beiden Spieler auf dem Cart fahren oder zumindest, dass das Golfbag eines der Spieler sich auf dem Cart befindet und er nebenher läuft.
Nun zu Ihrer eigentlichen Frage: Nur das Ablegen einer Wasserflasche oder Jacke in einem Cart macht noch keine „gemeinsame Nutzung“ des Carts aus.
Dies leitet sich einerseits aus dem geringen Umfang der transportierten Ausrüstung ab und andererseits aus der allgemeinen Vorstellung, die man von dem Begriff „gemeinsam nutzen“ hat.
Ich würde ich in einem solchen Fall deshalb keinen Regelverstoß sehen, da ich auch keine „gemeinsame Nutzung“ sehe.
Gernot Pausch
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