Golfclubs Deutschlands – von Regenten zentral verwaltet?
Zu sehr hat sich der Eindruck verdichtet, der DGV habe sich verselbststndigt, dass er nach Hherem strebt. Wann immer man zwischen den Verbandstagen kritische Fragen stellt, wird abgeschottet oder abgewiegelt. Fragen ber die Zusammenarbeit mit dem VcG beispielsweise werden hinreichend ungenau, gar nicht oder nicht richtig beantwortet. Beispielsweise fragten wir, ob es eine wechselseitige Personalberlassung mit dem VcG gbe und wie die verrechnet wrde? Die Antwort von Herrn Dallmeyer: Ein harsches Nein. Blttert man im Internet, so gibt es im VcG-Team in der Geschftsstelle einen fr Recht zustndigen Mitarbeiter mit Namen Dr. Marc Seymer. Nach der Dallmeyer Antwort reibt man sich verwundert die Augen, denn einen Mitarbeiter Dr. Marc Seymer gibt es auch im Geschftsbereich Recht & Regularien des DGV. Und da ist noch Marco Paeke. Er wurde in diesem Jahr als selbststndiger Unternehmensberater vom DGV als Marketing-Mann empfohlen, der in Workshops wachstumsmde gewordenen Golfclubs auf die Sprnge helfen sollte. Was nicht gesagt wurde, dass Paeke in Personalunion Geschftsfhrer der VcG und des Mainzer Golfclubs ist und nebenher noch eine Agentur betreibt.
Sodann weist der DGV in einem Schreiben vom 11. Juli 2008 unter Hinweis auf das Vereinsrecht darauf hin, dass individuelles Informationsrecht einzelner Mitglieder auerhalb der Mitgliederversammlungen nicht ausgebt werden kann. Es bleiben uns im Grunde nur die Verbandstage, unser Recht auf Information auszuben. Aber haben wir die Zeit, alles in angemessener Tiefe auszuloten, um dann zu entscheiden oder zu verwerfen? Zu den Mitgliederversammlungen werden wir mit Papier berschttet. Das allein ist schon eine Zumutung, denn hinter wohlfeilen Stzen versteckt sich oft gedankenschwere und schwer verdauliche Kost, die erst in gengendem Abstand verdaut ist. Nehmen wir beispielsweise die zur letzten Verbandstagung wortreich verbrmte Tatsache, nach der die Mittel zur Optimierung der Leistungssportstruktur auf den drei Ebenen Verband, Landesverbnde und Clubs aus verschiedenen Grnden nicht vollstndig aufgebraucht worden seien. Jetzt will der DGV die rund eine Million EURO der ihm treuhnderisch berlassenen und zweckgebundenen Verbandsabgaben seiner Amateurmitglieder fr den Profisport verpulvern.
Da ist auch dem Prsidenten des GVNB, Dieter Schimmelpfennig, der Kragen geplatzt und er geielte diese Unbotmigkeit im letzten Golf Club Magazin. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Landesprsidenten das so sehen. Aber Hand aufs Herz: Was gibt dem DGV das Recht, nicht verbrauchte Sondermittel, die allein zur Frderung des golferischen Nachwuchses vorgesehen waren, fr eitlen Profisport zu verpulvern. Hier ist eine klare Grenze zu ziehen; der Profisport kann sich selbst finanzieren, die verdienen genug. Das Geld sollte umgehend berwiesen werden an die Landesverbnde, die neben den Clubs die Krrnerarbeit der Nachwuchsfrderung verantworten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wozu hat der DGV die DGS GmbH, jene Wunderwaffe, die allein kommerziellen Zwecken dient und angeblich Kohle fr den Profisport herbeischaufeln soll. Einskommasechs Millionen Umsatz hat diese Gesellschaft im letzten Geschftsjahr gemacht. Wirtschaftsprfer haben zwar die Bilanz testiert. Aber was ist schon eine Bilanz? Fragt man nach der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des 100-prozentigen DGV-Unternehmens, dann wird der 267 Abs. 1 HGB bemht, nach dem die DGS nur eingeschrnkte Berichtspflichten habe und deshalb die GuV nicht verffentlichen msse. berdies teilte man uns auf Anfrage mit, dass die Nichtverffentlichung der GuV die Sponsoren schtzen solle. Aber warum sollen die geschtzt werden? Sie sind doch lngst auf unseren Ausweisen und im Netzwerk der DGS prsent? Kann man wirklich noch jenen glauben, die mit verbaltaktischen Manvern ihre Brtchengeber hinters Licht fhren? Den Zustand der Unschuld haben die DGV-Zentralisten also schon lngst verloren. Aber:
Es kommt noch Schlimmer: Bei Bestellung der Clubausweise fr 2009 ist auch eine als Vereinbarung deklarierte Vollstndigkeitserklrung ber Mitgliederdaten abzugeben. So verlangt die Nr. 5 der Vereinbarung geeignete Unterlagen (z. B. Nutzungs- und /oder Gesellschaftsvertrge, Mitgliederliste inkl. Name, Anschrift, Spielrecht, Beitragssatz und Beitragsordnung) vorzulegen. Da packt jeden Datenschutzbeauftragten das kalte Entsetzen, wenn man bedenkt, was man mit diesen Daten alles anstellen kann. Der Prsident des GC Anthal-Waginger See, Dr. Rdiger Umhau, hat beispielhaft fr seine Kolleginnen und Kollegen in den Golfclubs dem DGV untersagt, Mitgliederdaten aus dem Clubverwaltungssystem ohne Einverstndnis abzuholen und auszuwerten. Nachahmung empfohlen.
Wie recht Dr. Umhau mit seinem Hinweis auf schtzenswerte Daten hat, wird deutlich, wer sich die Verflechtung des DGV mit der Golf-Businesswelt vor Augen fhrt. ber die DGS ist der DGV an der Golf Online GmbH (DGO) beteiligt; die DGO ihrerseits an mygolf.de und golf.de. An der DGO ist die Sporthouse AG mehrheitlich und an der Albatros Datenservice GmbH zu einem Viertel beteiligt. Die Sporthouse AG betreibt auch das Portal golf-de-luxe.com. Nicht zu vergessen die Intermag Publishing GmbH, die sich anteilig bei der DGO engagiert hat. Der Gesellschafter der Intermag ist der atlas Spezial Verlag GmbH. Dass Sporthouse AG, Intermag und atlas Spezial Verlag eine gemeinsame Anschrift haben, drfte nicht weiter verwundern. In dieser aus wirtschaftlichem Interesse vernetzten Datenwelt vagabundieren unsere Mitgliederdaten. Wer hat angesichts der Komplexitt dieses Netzwerks berhaupt noch die Kontrolle ber die schtzenswerten Daten unserer Mitglieder?
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Tatsache ist, dass der DGV ber die DGS Global Player in diesem Netz ist. Noch im letzten Jahr, als der GC Am Deister gegenber dem DGV Klage gegen die massive Portalwerbung fr Fernmitgliedschaften erhob, reiste sogleich ein Geschftsfhrer nach Bad Mnder an und suchte uns zu berzeugen, dass der DGV die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder nicht unterbinden knne. Allerdings sagte er uns nicht, dass die Deutsche Online GmbH fr Billigmitgliedschaften beispielsweise in mygolf.de etc. wirbt und das der DGV an dieser Gesellschaft zu 20 Prozent beteiligt ist, also Geld im doppelten Sinne verdient:Tantiemen und Verbandsabgaben fr Fernmitglieder.
Dass der DGV mit seinen Mitgliedern Katz und Maus spielt, offenbart sich allen, die sich beispielsweise mit dem Zustandekommen der VcG auseinandersetzen. Im Februar 1992 wurden unter TOP 8 des 73. Verbandstags die Teilnehmer aufgefordert, der Grndung der VcG zuzustimmen. Zwar gab es entgegengesetzte Meinungen dazu und es wurden auch erhebliche Bedenken gegen eine Grndung geuert, schlielich gab es 280 Jastimmen, 138 Neinstimmen und 33 Enthaltungen bei zwei ungltigen Stimmen. Von den rund 380 Clubs waren demnach weniger als die Hlfte Teilnehmer dieses Verbandstages. Es stimmten also weniger als ein Viertel der Mitglieder fr die VcG.
Formaldemokratisch war also alles in Ordnung, da aber ein solches Ergebnis bei einer so substanziellen Entscheidung keineswegs als reprsentativ gelten konnte, htte dieser Beschluss so nicht stehen bleiben drfen. Denn Eilbedrftigkeit war nicht angezeigt es brannte doch nichts an, oder? Aber was solls auch eine kleine Mehrheit ist eine Mehrheit. Das Prsidium trieb die Grndung voran und erlie alsbald die Satzung fr die VcG, fortan hatten die DGV-Mitglieder zu schweigen. Gebetsmhlenartig wurde kolportiert, dass etwaige berschsse der VcG an den DGV abzufhren seien. Aber nach der vom DGV-Prsidium erlassenen VcG-Satzung sollte deren Vorstand allein ber berschsse entscheiden. Dosierte Geldabgaben fr Abschlag Schule, play golf – start living und pay&play, die heute als Rettung des Golfsports hochgejubelt werden, waren eher der Eigenwerbung zuzuordnen. Und berschsse gab es nicht, da verbliebene Mittel vor Abschluss von GuV und Bilanzen auf Bankkonten deponiert wurden, die sich bis heute nach unserem Kenntnisstand auf rund drei Millionen EURO kumuliert haben.
Seit dem auerordentlichen Verbandstag 2007 ist der DGV bemht, die VcG hoffhig zu machen. Und wieder wurden Mitglieder tagesordnungsgem Kronzeugen einer Posse: Sie stimmten der verbalen Neuausrichtung der VcG zu, ohne hierfr ein wirkliches Mandat zu haben, denn nach VcG-Satzung ist die Mitwirkung von DGV-Mitgliedern bei Entscheidungen grundstzlich nicht vorgesehen. Und munter geht es weiter: In Informationsbriefen leiteten die VcG-Strategen ab, sie htten von den DGV-Mitgliedern den Auftrag erhalten, beispielsweise die unwrdige und verachtende Attacke-Kampagne ins Feld zu bringen. Und pltzlich sollen auftragsgem Mittel, die sonst direkt vom VcG fr Abschlag Schule bereitgestellt wurden, dem DGV zur Frderung des ffentlichen Golfsports berwiesen werden. Wir denken, diese Beatmungsbemhungen kommen zu spt, weil das Vertrauen futsch ist. Um es auf den Punkt zu bringen: Viele DGV-Mitglieder fragen sich, welchen Einfluss sie auf den VcG nehmen knnten. Die einzige Antwort: Mit Stimmen von DGV-Mitgliedern wurde die VcG gegrndet, mit den Stimmen eben dieser Mitglieder sollte man sich umgehend wieder von dieser Vereinigung verabschieden.
Dass es im Verband rumort, hat sich der DGV selbst zuzuschreiben. Wenn ihm jetzt auch noch Landesverbnde die Gefolgschaft verweigern, brennt wirklich die Lunte. Doch das sind spte Warnzeichen. Der Prsident des Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e. V., Roland Specker, hatte bereits am 26. November 2001 eine Denkschrift mit dem Titel: Struktur des Deutschen Golf Verbandes (DGV) Wohin geht der Weg? verfasst und verffentlicht. Mit hoher Sachlichkeit setzte er sich mit dem Erscheinungsbild des DGV auseinander und gab Richtungsempfehlungen. Auch wenn der damalige Prsident des DGV, Dr. Wolfgang Scheuer, sich dem nicht anschlieen konnte, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von Specker gebte Kritik am DGV virulent geblieben ist und sich eher noch verstrkt hat.
Welches nun der Knigsweg aus diesem Tal des Misstrauens der bessere sein knnte, sei dahingestellt. Fakt ist, dass die berkommenen DGV-Strukturen aufgebrochen werden mssen. Die DGV-Mitglieder sind die Trger ihres Verbandes. Sie zahlen auch die Gehlter und Spesen jener, die die Verbandsabgaben treuhnderisch zu verwalten haben. Hier darf es keine wechselnde Loyalitten geben. Der Verband hat die Pflicht, unabhngiger und loyaler Dienstleister seiner Mitglieder zu sein. Eine umgehende Mitgliederzufriedenheitsanalyse knnte bei der Standortfindung eines Glsernen DGV und bei der Weichenstellung wertvolle Hinweise liefern.
Festzuhalten bleibt:
Die Golfclubs /Golfanlagen in Deutschland als Trger des DGV brauchen einen starken und handlungsfhigen Dachverband.
Die Golfclubs /Golfanlagen haben einen Anspruch auf Transparenz, Information und Mitbestimmung. Dies ist in der Vergangenheit nur unvollkommen geschehen.
Auf dem nchsten Verbandstag stellt sich fr alle Golfclubs/Golfanlagen die Frage, ob die handelnden Personen des DGV knftig fr Transparenz, Information und Mitbestimmung stehen und damit weiter unser Vertrauen verdient haben.
Das setzt die strikte Aufgabe eigenwirtschaftlicher Betätigungen des DGV inklusive VCG voraus.
Friedrich Schrder (Prsident), Reiner Deppe (Schatzmeister)