Zweiter Lockdown – Golfplätze bleiben offen
Der Amateursport wird wie folgt vom zweiten Lockdown getroffen:
Der Hallenbereich ist für alle Hobbysportler tabu, Freiluftsportstätten wie Golf- oder Tennisplätze dürfen jedoch offenbleiben. Erlaubt sind aber nur noch individuelle Sportaktivitäten, bei denen man nicht mit anderen in Kontakt kommt.
Die Freizeitsportler sind damit in einer ähnlichen Situation, in der sie ab 1. Mai waren, als verschiedene Sportstätten im Freien für den Breitensport wieder geöffnet wurden.
Man kann also seine Golfrunde drehen, unter Beachtung der Hygieneregeln.
Für Profisportler gelten diverse Ausnahmeregeln.
Mein Wunsch an unsere Leserinnen und Leser: Bitte beachten sie die ohnehin geltenden Abstands- und Hygieneregeln, damit möglichst weitere, strengere Maßnahmen vermieden werden.
Bleiben Sie gesund
Ihr
Heinz Schmidbauer