Vom Verband Region Stuttgart wird die beantragte Erweiterung wegen des
Vom Verband Region Stuttgart wird die beantragte Erweiterung wegen des Widerspruchs zu Zielen der Raumordnung abgelehnt. Regierungsprsident Johannes Schmalzl hlt die geplante Erweiterung der Golfanlage Hammetweil deshalb nicht fr realisierbar. Eine entsprechende Mitteilung ging an die Golfanlage.
Geplant ist, die bisher 18 Spielbahnen umfassende Golfanlage Hammetweil um 9 zustzliche Spielbahnen auf 27 Spielbahnen zu erweitern. Die Erweiterungsflche umfasst ca. 85 ha Wald. Hiervon werden ca. 21 ha fr die zustzlichen Spielbahnen in Anspruch genommen.
Insbesondere von der Region Stuttgart wird die Erweiterung der Golfanlage abgelehnt. Das Projekt liegt im Regionalen Grnzug des Regionalplanes 1998 fr die Region Stuttgart. Regionale Grnzge werden als zusammenhngende Bereiche gesichert, die keiner weiteren Belastung insbesondere durch Bebauung ausgesetzt werden drfen. Damit soll vor allem der Beeintrchtigung des Bodens, des Wassers und der Luft, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Erholungsbereiche entgegengewirkt werden. Zudem wird der Regionale Grnzug von einem schutzbedrftigen Bereich fr die Forstwirtschaft berlagert. Dieser schutzbedrftige Bereich ist auf seinem Standort und in seiner Funktion zu erhalten. Nach dem Landesentwicklungsplan 2002 sind Eingriffe in den Waldbestand von Verdichtungsrumen und in Wldern mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen auf das Unvermeidbare zu beschrnken. Auch drfen hier die Waldbden nur in unabweisbar notwendigem Umfang fr andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Erweiterung der Golfanlage widerspricht somit den Zielen des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes fr die Region Stuttgart.
Aus der Sicht der Forstdirektion des Regierungsprsidiums Tbingen bestehen gegen die geplante Erweiterung der Golfanlage Hammetweil im Rainerwald erhebliche Bedenken. Durch die Zerschneidung des Rainerwaldes mit 9 Spielbahnen ist zwischen den Spielbahnen eine ordnungsgeme Bewirtschaftung der verbleibenden Waldflche auf groer Flche nur noch eingeschrnkt mglich. Dies fhrt zu einem Verlust der Nutzfunktion des Waldes, was gleichbedeutend mit einer Nutzungsartnderung ist und rechtlich einer Waldumwandlung entspricht. Die Inanspruchnahme des Waldes durch die Planung liegt nach Auffassung der Forstdirektion vermutlich weit hher als die momentan errechneten rund 21 ha und beluft sich wohl eher auf 40 ha. Eine Umwandlungsgenehmigung zur Erweiterung der Golfanlage kann von der Forstdirektion daher derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Ebenso bestehen aus der Sicht des Naturschutzes, des Wasserrechtes und des Bodenschutzes Bedenken. Die Denkmalpflege knnte nur unter Auflagen der Golfplatzerweiterung zustimmen, da im Bereich des Rainerwaldes ein Grabhgelfeld liegt, das als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gilt.
Darber hinaus hat die Gemeinde Neckartenzlingen die Erweiterung der bestehenden Anlage Hammetweil wegen den massiven Eingriffen in die Waldflchen abgelehnt.
[fett]Was ist das Vorprfungsverfahren bei Golfplatzplanungen?[/fett]Wegen der berrtlichen Bedeutung von Golfpltzen wird, soweit dies vom Projekttrger gewnscht wird, fr den vorgesehenen Standort ein spezielles Vorprfungsverfahren beim Regierungsprsidium durchgefhrt. Durch Einschaltung der Fachreferate im Regierungsprsidium wird geprft, ob der geplante Standort generell fr die Anlage eines Golfplatzes geeignet ist oder ob grundstzliche Bedenken zum Beispiel aus der Sicht des Naturschutzes, Straenbaus, der Bauleitplanung usw. der Verwirklichung entgegenstehen. Es wird eine Dauer des Vorprfungsverfahrens von ca. 3 Monaten angestrebt, sofern keine besonderen Schwierigkeiten auftreten. Hat sich der Standort bei der Vorprfung als grundstzlich geeignet erwiesen, schlieen sich die nderung des Flchennutzungsplanes, meist parallel zur Aufstellung/nderung des Bebauungsplanes sowie das Baugenehmigungsverfahren als weitere Verfahrensschritte an. Das Vorprfungsverfahren fr Golfpltze beim Regierungsprsidium Stuttgart dient dazu, in einem frhen Stadium festzustellen, welche Belange fr oder gegen das Projekt sprechen. Der Projekttrger hat aufgrund dieses Ergebnisses dann die Mglichkeit zu entscheiden, ob er sein Projekt realisieren mchte oder nicht.