Es war ein ungleicher Kampf, bei dem am Ende glcklicherweise der Sport gewonnen hat, urteilt Alexander Freiherr von Spoercken, Vorstandsvorsitzender der CLUBHAUS AG, zu der die Golfanlage Schloss Nippenburg gehrt.
[fett]Was war passiert?[/fett]Der Fall gleicht einer Verbandsposse, wenngleich er fr die Golfspieler der Golfanlage Schloss Nippenburg schwerwiegende Folgen htte haben knnen. Das war passiert: Im Vorfeld eines Verbandswettspieles im Juli 2005 hatten die Nippenburger Greenkeeper im Rahmen der routinemigen Platzpflege die Grns des Platzes aerifiziert. Daraufhin hatte der Landesverband das Wettspiel mit der Begrndung abgesagt: Die Nippenburg Golfclub GmbH habe nicht die Voraussetzungen fr eine faire Durchfhrung des Wettspiels geschaffen. Und damit nicht genug: Darber hinaus wurde die Mannschaft aus Nippenburg vom Wettspieljahr 2005 ausgeschlossen und fr das nchste Jahr mit einem Zwangsabstieg um drei Klassen belegt.
Die Nippenburg Golfclub GmbH wehrte sich mit einer Klage vor dem Amtsgericht Stuttgart und gewann. Doch damit war der Fall noch lange nicht erledigt. Der Landesverband ging abermals in die Offensive gegen seine eigenen Mitglieder und legte Berufung ein. Jetzt erfolgte das Urteil: Das Landgericht Stuttgart wies die Berufungsklage zurck und erklrte den Zwangsabstieg fr unwirksam. Alexander Freiherr von Spoercken: Dass ein Verband gegen seine eigenen Mitglieder vorgeht, halte ich fr unsportlich. Das ist nicht Spirit of the Game.