Auszug aus der Verfgung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 20.05.2009:
Auszug aus der Verfgung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 20.05.2009:
Der Golfsport und damit in Zusammenhang stehende Veranstaltungen fallen unter das steuerliche Abzugsverbot des 4 Abs. 5 Einkommenssteuergesetz hnlich wie etwa Segel-, Reit-, oder Flugsport. Dies hat das niederschsische Finanzgericht rechtskrftig entschieden und die Aufwendungen fr ein Golfturnier als nicht abzugsfhige Betriebsausgaben angesehen.
Laut Oberfinanzdirektion Hannover gilt dieses Abzugsverbot unabhngig davon, ob bei einem Golfturnier die Anbahnung und Frderung von Geschftsabschlssen im Vordergrund steht oder die Veranstaltung der Unterhaltung von Geschftsfreunden oder der Befriedigung einer Neigung des Unternehmens dient. Der Betriebsausgabenabzug wird insgesamt versagt.
Stefan Piekarski, Inhaber der Agentur Promotion Golfevents aus Ratingen hat fr diese Problematik fr seine Kunden nach einer Lsung gesucht.
[fett]Herr Piekarski, diese Verfgung stellt ja den ganzen Golfmarkt und die gngige Praxis der Firmenturniere in Frage.[/fett]Stefan Piekarski: Ja, das stimmt. Diese Verfgung hat fr groe Unruhe im Markt gesorgt. Wir kennen diese Verfgung aber schon lnger und haben nun endlich ein Modell, das unseren Partnern grtmgliche Rechtssicherheit gibt.
[fett]Wieso sagen Sie nur grtmgliche Rechtssicherheit?[/fett]Stefan Piekarski: Naja, eine 100%ige Garantie kann den Firmen zum jetzigen Zeitpunkt keiner geben, denn erst nach der Bilanzprfung aus 2010 in 2011 haben alle Parteien Gewissheit. Wir wissen aber, dass unser Modell keine Schwachstelle hat und es eine Gesetzeslcke nutzt, die nicht geschlossen werden kann.
[fett]Diese Verfgung msste doch dazu fhren, dass fast alle Firmenturniere abgesagt werden. Wenn wir uns aber die Turnierkalender der Golfclubs anschauen, ist davon wenig zu sehen.[/fett]Stefan Piekarski: Sehr richtig. Die Turnierkalender vieler Golfclubs sind nach wie vor gut gefllt. Das liegt aber vor allem daran, dass nicht alle Golfclubs diese Problematik kennen, geschweige denn die Problematik offen mit Ihren Firmenkunden diskutieren. Immerhin mssten Sie Umsatzeinbuen befrchten, wenn Firmen ihr Engagement zurckziehen. Auerdem ist diese Problematik kaum einer Firma bewusst und sie wissen gar nicht, dass sie ein Problem haben.
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Was ist es denn fr ein Lsungsmodell, das Sie erarbeitet haben?[/fett]
Stefan Piekarski: In den Grundzgen basiert es darauf, dass wir die betroffenen Firmen aus der Veranstalterrolle nehmen und uns als Bindeglied zwischen Golfclub und Firma setzen. Die Finanzdirektionen werden in Zukunft sehr genau hinschauen und die Abzugsfhigkeit verweigern, wenn Rechnungen aus einem Golfclub oder einer Golfclub-Restaurant in den Firmenbchern erscheinen. Bei unserem Modell erhlt die Firma eine Sponsoringrechnung von uns.
[fett]Das klingt aber nach einer recht einfachen Lsung.[/fett]Stefan Piekarski: Die einfachsten Lsungen sind meistens auch die besten, aber die Crux liegt im Detail. Mit einem simplen Sponsoring ist es nicht getan. In der Ausgestaltung des Vertrages zwischen der Firma und der Golfagentur liegt die eigentliche Lsung des Problems. Hier gilt es, die richtigen Formulierungen fr Leistungen und Gegenleistungen zu finden, denn auch sonst kann einem solchen Sponsoring die Abzugsfhigkeit versagt werden.
[fett]Bedeutet Ihr Modell denn irgendwelche finanziellen Nachteile fr die Golfclubs?[/fett]Stefan Piekarski: Nein, ganz im Gegenteil. Fr die Golfclubs ndert sich eigentlich nichts. Die Golfclubs knnen von unserem Modell sogar noch profitieren, denn die Firmenkunden werden den Golfclubs dankbar dafr sein, dass sie sie auf die Problematik aufmerksam gemacht haben und gleich eine Lsung mit prsentiert haben.
[fett]Was bedeutet es denn, fr die Firmenkunden, die mit Ihnen zusammen arbeiten? Mssen diese mit hheren Kosten rechnen?[/fett]Stefan Piekarski: Mit höheren Kosten mssen Unternehmen nur rechnen, wenn sie weitermachen wie bisher. Denn dann wird ihnen die Abzugsfhigkeit verwhrt und das bedeutet, dass die Kosten fr die Golfturniere aus dem Netto bestritten werden mssen und das bedeutet nicht selten eine Verdoppelung der Kosten.